Novellierung des Berufsgesetzes, Bundesverband für Podologie

Hamm, Reutlingen, Kassel, Düsseldorf, 26. Januar 2023

Die im März 2021 gegründete Arbeitsgruppe Zukunft Podologie traf sich am 12. und 13. Januar 2023 zu einer Klausurtagung in Kriftel, um ihren Gesetzesentwurf zur Reform des Berufsgesetzes für Podologinnen und Podologen weiter zu beraten sowie voranzubringen.

Fachschulische Ausbildung

Die Ausgestaltung und die Weiterentwicklung der fachschulischen Ausbildung soll mit einer Dauer von 3 Jahren zu einer Erweiterung der Kompetenzen sowie der eigenständigen und weisungsunabhängigen Ausübung der Heilkunde führen. Die staatlich anerkannten Podologieschulen tragen die Verantwortung für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie für die praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung soll in Podologiepraxen sowie in ärztlichen Einrichtungen und Praxen anderer Heilmittelbereiche im Sinne einer noch stärker interdisziplinär ausgerichteten Ausbildung erfolgen. Die #Podologieschulen kommen ihrer zentralen Ausbildungsverantwortung durch ein verstärktes Angebot von eigenen Lehrpraxen nach. Die Inhalte der Ausbildung werden erweitert und in der Ausbildungsverordnung und Prüfungsverordnung festgelegt. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist eine bundesweite Schulgeldfreiheit für die #Ausbildung.

Hochschulische Ausbildung

Neben der fachschulischen soll auch die hochschulische Podologieausbildung etabliert werden, um unter anderem die Voraussetzungen für #Wissenschaft, #Forschung und #Lehre zu schaffen. Das bedeutet, dass der Berufstitel Podologin oder Podologe in Zukunft auch Personen mit hochschulischer Ausbildung nach erfolgreich abgelegter staatlicher Prüfung offenstehen soll. Die Herausforderung der geplanten hochschulischen Ausbildung liegt unter anderem im Aufbau einer hochschulischen #Landschaft mit den erforderlichen strukturellen, sächlichen, aber auch personellen Mitteln. Hier müssen #Curricula und #Studiengänge entwickelt sowie geeignete Lehrkräfte gewonnen werden. Insoweit steht dieser Reformprozess noch am Anfang.

Das Podologengesetz bedarf angesichts der demografischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts und dem Status im internationalen Vergleich dringend der Reform. Deshalb soll das neue Podologengesetz zum einen die Qualifizierung der podologischen Tätigkeit als Ausübung von Heilkunde festschreiben und bestimmte Tätigkeiten allein den Podologen vorbehalten.

Die Interessengemeinschaft #Podologie

Unter dem Dach der Interessengemeinschaft Podologie handeln der Verband leitender Lehrkräfte an Podologieschulen (VLLP) und die drei maßgeblichen Podologieverbände Bundesverband für Podologie, Verband Deutscher Podologen (VDP) und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) gemeinschaftlich zur Förderung und Weiterentwicklung des Berufsstandes #Podologie.