Verbraucherzentrale Bundesverband, News an 5. Dezember 2022

EU Regulierung zu nachhaltigen Lieferketten, Vorschläge des Rats gehen nicht weit genug

  • Sorgfaltspflichten müssen für mehr Unternehmen gelten

  • Regulierungslücken bei Zertifizierung schließen

  • Europäisches #Parlament sollte sich für #Nachbesserungen einsetzen

Der Rat der Europäischen Union hat seine Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für ein europäisches #Lieferkettengesetz – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – beschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt die Einigung, sieht aber Nachbesserungsbedarf im Anwendungsbereich der Regulierung und beim Rückgriff auf Zertifizierung.

»Dass die EU bei der nachhaltigen Gestaltung von Lieferketten voran geht, ist ein wichtiges Signal für Verbraucher. Dass der Rat jedoch nur Unternehmen ab 500 Mitarbeiter in die Pflicht nehmen will, ist unverständlich und willkürlich. Verbraucher können am Produkt nicht erkennen, wie groß das Unternehmen dahinter ist. Sinnvoller wäre es, die EU Definition für große Unternehmen anzulegen und auch kleine und mittelständische Unternehmen aus Risikobereichen grundsätzlich einzubeziehen«, sagt Jochen Geilenkirchen, Referent für Nachhaltigen Konsum im VZBV.

Lebensmittelüberwachung transparent machen, VZBV kommentiert Jahresbericht des Bundesamts für #Verbraucherschutz und #Lebensmittelsicherheit

Das #Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in seiner Jahrespressekonferenz die aktuelle Lage der Lebensmittelüberwachung vorgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung transparent darzustellen und Verbraucher besser vor krankmachenden Keimen und falschen Produktversprechen zu schützen.

Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften gehörten auch im vergangenen Jahr zum Alltag der Lebensmittelkontrolleure in Deutschland. Gleichzeitig stagniert die Gesamtzahl der Lebensmittelkontrollen weiterhin auf niedrigem Niveau: Nicht einmal ein Drittel der Lebensmittelbetriebe wurde im vergangenen Jahr kontrolliert. Das zeigt der Jahresbericht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Konkret fanden 2021 570.338 amtliche Kontrollen in 361.731 Betrieben von insgesamt über einer Million in Deutschland registrierter Lebensmittelbetriebe statt.

»Wir brauchen einen Neustart bei der Lebensmittelüberwachung. Die Bundesregierung muss das Thema endlich zurück auf die Tagesordnung bringen. Denn Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Lebensmittel sicher sind, Kontrollen stattfinden und diese auch Konsequenzen haben. Die Bundesregierung muss die Länder daher stärker in die Pflicht nehmen und für mehr Transparenz bei den Ergebnissen der amtlichen Kontrollen sorgen«, so Christiane Seidel vom VZBV.

VZBV plant Sammelklage gegen fluege.de, Betroffene für Klage gegen Flugbuchungsportale gesucht

Die Invia Flights Germany GmbH erhebt auf Portalen wie fluege.de unzulässige Gebühren bei der Bezahlung.
Verbraucher, die bei der Flugbuchung eine »Service Fee« zahlen mussten, können sich online beim VZBV melden. Durch die Sammelklage sollen Betroffene die Gebühren zurückerhalten. Häufig geht es um mehr als 100 Euro.

Wer auf fluege.de, flug.de, billigfluege.de oder airline-direct.de einen Flug bucht, muss bei der Bezahlung mit allen gängigen Kreditkarten eine »Servic eFee« entrichten. Was viele Verbraucher nicht wissen: Rechtlich ist das nicht zulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sucht Betroffene, um mit einer Sammelklage gegen das Unternehmen vorzugehen.

»Fluege.de & Co. greifen Verbrauchern tief in die Tasche – es sei denn, sie bezahlen ihren Flug mit einer völlig unüblichen Kreditkarte«, sagt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des VZBV. »Für alle anderen Zahlungsmittel fällt eine Gebühr an, die oft mehr als 100 Euro beträgt. Das ist nicht zulässig. Durch die Klage sollen Betroffene die Gebühr zurückbekommen.«

Reform der privaten Altersvorsorge dringend notwendig, Statement von VZBV Vorständin Ramona Pop zur Fokusgruppe private Altersvorsorge

Das Bundeskabinett hat beschlossen eine Fokusgruppe private Altersvorsorge einzusetzen. Die Fokusgruppe soll sich zwei Prüfaufträgen zu möglichen Reformen der privaten Altersvorsorge annehmen, die im Koalitionsvertrag vorgesehen sind. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) kommentiert: »Es ist eine gute Nachricht, dass sich die #Ampel Regierung mit der privaten Altersvorsorge beschäftigt. Ein Neustart in der privaten Altersvorsorge ist überfällig, denn die Riester Rente hat nie funktioniert und sollte schnellstmöglich durch einen öffentlichen #Vorsorgefonds ersetzt werden. Die Konzepte dazu liegen seit Jahren auf dem Tisch. Es wird sich zeigen, ob die Bundesregierung nicht nur prüfen, sondern auch handeln will. Für uns ist klar: aus Sicht des Verbraucherschutzes kann es nur eine Lösung geben, die glasklar im Interesse der Verbraucher ist. Denn private #Vorsorge ist angesichts der demographischen Entwicklung notwendig und muss endlich funktionieren.«

Vattenfall muss #Strompreise mit jeweils gültigem Umsatzsteuersatz ausweisen, VZBV klagt erfolgreich gegen falsche Preisangabe der Vattenfall Europe Sales GmbH

  • Vattenfall hatte im Rahmen einer Preiserhöhung den alten Strompreis mit zu hoher Umsatzsteuer angegegen.

  • VZBV kritisiert Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Das Ausmaß der Preiserhöhung werde dadurch verschleiert.

  • Hanseatisches #Oberlandsgericht: #Brutto #Strompreis muss die jeweils geltenden Umsatzsteuersätze berücksichtigen.

Der Energieversorger Vattenfall durfte bei einer Strompreiserhöhung im zweiten Halbjahr 2020 den alten Arbeitspreis nicht mit dem vor­übergehend ausgesetzten Umsatzsteuersatz von 19 Prozent und damit zu hoch ausweisen. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden. Der VZBV hatte dem Unternehmen vorgeworfen, durch die falsche Angabe des alten Strompreises das Ausmaß der Preiserhöhung zu verschleiern.

»Wenn Energieversorger die Preise vor und nach einer Preiserhöhung gegenüberstellen, müssen sie die jeweils gültige Umsatzsteuer berücksichtigen«, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim VZBV. »Die Angabe eines fiktiven Preises auf Basis eines gar nicht mehr geltenden Steuersatzes verwirrt nur und kann den Umfang der Preiserhöhung verschleiern. Das sollten die Energieversorger jetzt auch anlässlich der beschlossenen Senkung des Umsatzsteuer für #Gaslieferungen beachten.«

Primastrom und Voxenergie: Klageregister eröffnet, Verbraucher können sich ab sofort zu den Musterfeststellungsklagen anmelden

  • VZBV klagt gegen Preiserhöhungen der Energieanbieter Primastrom und Voxenergie. Betroffene Verbraucher können mitmachen.

  • Die kostenlose Anmeldung zu den Klagen ist ab sofort beim Bundesamt für Justiz möglich.

  • Bei Erfolg der Klagen steht fest, dass teilnehmende Verbraucher Anspruch auf Abrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Preisen haben. Auch Schadensersatz kommt in Betracht.

Kunden von #Primastrom und #Voxenergie, die in den vergangenen Monaten Preiserhöhungen erhalten haben, können jetzt an den Musterfeststellungsklagen gegen die Energieanbieter teilnehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte die Klagen eingereicht, um vom Berliner Kammergericht feststellen zu lassen, dass die Preiserhöhungen nicht zulässig sind und die Unternehmen ihre Preisgarantien für Strom und Gas einhalten müssen – auch in der aktuellen #Energiekrise.

»Wer von Primastrom oder Voxenergie eine Preiserhöhung erhalten hat, sollte diese nicht akzeptieren und kann nach Ansicht des VZBV die Energielieferung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fordern«, sagt Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen im VZBV. »Verbraucher, die von unberechtigten Preiserhöhungen betroffen sind, können sich an den Klagen beteiligen und so ihre Ansprüche sichern.«