20 Prozent erhielten im Jahr 2020 mindestens eine Abmahnung, 34 Prozent der Betroffenen erhielten mehrere Abmahnungen, 50 Prozentwurden wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt, 22 Prozent der Befragten gehen von steigender Abmahngefahr aus, 45 Prozent der Betroffenen zahlten mindestens 100 Euro pro Abmahnung, zwölf Prozent der Abmahnungen endeten in einer Gerichtsverhandlung.
Bereits zum sechsten Mal veröffentlicht der Händlerbund seine jährliche Studie zu Abmahnungen im Online-Handel. Die 428 befragten Händler erhielten 2020 zwar insgesamt weniger Abmahnungen, dafür wurde über ein Drittel der Betroffenen gleich mehrfach abgemahnt. Neben dem Wettbewerbsrecht rückte das Verpackungsgesetz in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.
Abmahnrisiko sinkt trotz steigender Mehrfachabmahnungen
Die Abmahnhäufigkeit ist 2020 insgesamt zurückgegangen. Während 2019 noch 28 Prozent der Befragten mindestens eine Abmahnung erhalten hatten, waren es im vergangenen Jahr 20 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr (54 Prozent) hatte weniger als die Hälfte – nämlich 22 Prozent – der Studienteilnehmer den Eindruck, dass die Gefahr gestiegen sei, abgemahnt zu werden. Das Abmahnrisiko sank damit erstmals seit vier Jahren und verfehlte nur knapp das Rekordtief von 2016 (21 Prozent). Offenbar rückte das Abmahngeschäft im Krisenjahr 2020 in den Hintergrund. Allerdings stieg die Zahl derjenigen Händler, die zwei oder mehr Abmahnungen erhielten, von 24 Prozent im Vorjahr auf nun 34 Prozent. Vor allem für kleine Unternehmen kann dieser Trend schnell existenzbedrohend werden, da Abmahnungen meist sehr teuer sind. Im aktuellen Erhebungszeitraum mussten 45 Prozent der betroffenen Händler pro Fall eine dreistellige Summe zahlen, für jeden Vierten wurde es mit mehr als 1.000 Euro sogar noch teurer.
Mehr Gerichtsverfahren und viele wettbewerbsrechtliche Verstöße
Ein Großteil der Befragten (74 Prozent) war sich einig, dass der Konkurrenzkampf im Online-Handel stärker geworden ist. Damit blieb der Wert im Corona-Jahr zwar unter dem Vorjahres-Rekordhoch von 80 Prozent, ein Blick auf die häufigsten Abmahngründe lässt jedoch vermuten, dass die Lage weiterhin angespannt ist. Denn besonders häufig wurden Händler wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße (50 Prozent) abgemahnt. Auch Verstöße gegen das Verpackungsgesetz (31 Prozent statt 12 Prozent im Vorjahr) gaben oft Anlass zu Abmahnungen, gefolgt von Verletzungen des Marken- und Urheberrechts. Verstöße gegen die DSGVO, die 2019 die Liste der häufigsten Abmahngründe angeführt hatten, spielten 2020 dagegen nur noch eine untergeordnete Rolle. Gleichzeitig stieg die Zahl der Abmahnfälle, die in einem Gerichtsverfahren endeten, von acht auf zwölf Prozent.