Elektronische Patientenakte (»ePA«): Widerspruchsrechte und Verfahren

Gütersloh, 15. Januar 2025

Seit der Einführung der »ePA für alle« informieren #Krankenkassen ihre Versicherten über die Möglichkeit, der automatischen Einrichtung der elektronischen Patientenakte (»ePA«) zu widersprechen. Der Widerspruch ist sowohl #online als auch per #Post oder in einer Filiale möglich. Viele Krankenkassen, wie #TK, #DAK, #Barmer und #AOK, bieten hierfür spezielle Formulare an.

Unterstützung durch externe Tools

Ein zivilgesellschaftliches Bündnis stellt einen »Widerspruchsgenerator« bereit, mit dem postalische Schreiben erstellt werden können. Diese ermöglichen sowohl einen generellen Widerspruch gegen die »ePA« als auch gezielte Einschränkungen, zum Beispiel zur Nutzung persönlicher Gesundheitsdaten.

Dauer und Flexibilität des Widerspruchs

Der Widerspruch ist jederzeit widerrufbar. Versicherte können nachträglich eine »ePA« einrichten lassen oder spezifische Einschränkungen aufheben. Die getroffenen Widersprüche bleiben bestehen, bis sie aktiv zurückgenommen werden.

Widerspruchsrechte im Überblick

#Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten, die Nutzung der »ePA« zu kontrollieren. Widerspruchsrechte bestehen unter anderem in den folgenden Bereichen …

  • Einrichtung der »ePA«, Krankenkasse
  • Zugriff von Ärzten und Institutionen, »ePA« App, #Ombudsstelle
  • Einstellen von Dokumenten durch Ärzte, »ePA« App, Ärzte, Ombudsstelle
  • Umgang mit sensiblen Diagnosen, Ärzte (mit Hinweis auf Recht)
  • Löschen oder Verbergen von Dokumenten, »ePA« App, Ärzte, Ombudsstelle
  • Nutzung der »ePA« für digitale Medikationsprozesse, »ePA« App, Ombudsstelle
  • Verwendung von Abrechnungsdaten, »ePA« App, Krankenkasse
  • Sekundärdatennutzung für Forschung, »ePA« App, Ombudsstelle
  • Analyse individueller Gesundheitsrisiken, Krankenkasse

Hinweise zu sensiblen Daten

Bei besonders sensiblen Bereichen wie sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen oder #Schwangerschaftsabbrüchen sind #Ärzte verpflichtet, aktiv über Widerspruchsmöglichkeiten aufzuklären. Die Regelungen bieten Versicherten [vermeintlich] eine maximale Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten und deren Verwendung – mit der #Möglichkeit, jederzeit individuelle #Anpassungen vorzunehmen.

Was beispielsweise gegen die »ePA« spricht, sind Umstände wie eine mutmaßlich mangelhafte #Datensicherheit, eine unerwünschte Nutzung der Daten in der Zukunft oder Ärzte, die dann womöglich nicht mehr unvoreingenommen agieren, sondern einen Blick in die »ePA« werfen, und sich auf dieser Grundlage eine Meinung bilden. Denkbar sind auch Szenarien, in denen Protagonisten die Daten analysieren, Verknüpfen, und daraus unerwünschte oder gar falsche Rückschlüsse ziehen oder womöglich unerwünschte oder falsche Empfehlungen aussprechen.