Drogenberatung Bielefeld: Die Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland liegt vor

Bielefeld, 23. Februar 2023

Die neue Erhebung zur Angebotsstruktur der #Spielhallen und #Geldspielgeräte in Deutschland ist erschienen. Die Untersuchung des Arbeitskreises gegen Spielsucht zeigt, dass die Anzahl der #Spielhallenstandorte weiter rückläufig ist (in NRW minus 1,63 Prozent, bundesweit minus 4,84 Prozent). Auch die Anzahl der Geldspielgeräte insgesamt (in Spielhallen und Gastronomie) nahm weiter ab. Das von der Automatenwirtschaft prophezeite Aussterben der Branche erfüllte sich jedoch keineswegs: Vielmehr wurde bloß die massive Fehlentwicklung früherer Jahre abgeschwächt.

Diese Entwicklung ist durchaus im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages. Eines seiner Ziele ist das Verhindern von Glücksspielsucht. Das Spiel an Geldspielgeräten ist mit sehr hohen Suchtrisiken verbunden. Das zeigt sich auch darin, dass der Großteil der Einnahmen durch Glücksspielsüchtige generiert wird. Der dadurch entstehende direkte und indirekte Schaden ist Berechnungen zufolge deutlich höher, als die positiven Effekte durch Steuereinnahmen und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die Untersuchung macht ein weiteres Problem deutlich: 44 Prozent der Kommunen gaben an, dass die notwendigen Kontrollen von legalen Spielstätten und potentiellen Aufstellorten illegaler Glücksspielmedien im Jahr 2021 nicht durchgeführt werden konnten. Gründe dafür sind vielerorts Personalmangel, extreme Arbeitsverdichtung sowie andere strukturelle Gründe. Durch die fehlenden Außenkontrollen ist der Entwicklung eines illegalen Glücksspielmarktes »Tür und Tor« geöffnet. Rückmeldungen aus verschiedenen Großstädten zeigen, dass es sich bundesweit um ein stark wachsendes Problem handelt.

»Diese Entwicklung durch attraktivere Spielanreize im legalen Markt zurückdrängen zu wollen, würde zu einer #Dynamik führen, bei der der #Jugendschutz und #Spielerschutz auf der Strecke bleibt«, so Frances Trümper vom Arbeitskreis gegen Spielsucht in #Unna. Als gemeinsame Forderung des Arbeitskreises und der Landesfachstelle Glücksspielsucht nennt Verena Küpperbusch »die konsequente Bekämpfung des illegalen #Glücksspiels. Illegale Angebote dürfen nicht zum Maßstab werden.«

Das im #Glücksspielstaatsvertrag verankerte Verbot von Mehrfachspielhallen und die Abstandsregelung zwischen Spielhallenstandorten wurden in den Ländern höchst unterschiedlich umgesetzt. Vielfach wurden sie unter anderem durch landeshoheitliche Ãœbergangsregelungen aufgeweicht, so auch in #NRW. Die Erhebung kann als Druckversion zum Selbstkostenpreis über den Arbeitskreis gegen Spielsucht bezogen werden; die Zahlen zu #NRW veröffentlicht die #Landesfachstelle #Glücksspielsucht hier …Â