RBB Exklusiv – Mehrwegangebotspflicht: Keine flächendeckenden Kontrollen durch Berliner Bezirksämter und Brandenburger Kommunen

Berlin, Potsdam, 8. Mai 2023

Seit Januar dieses Jahres gilt bundesweit die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Damit müssen auch Berliner und Brandenburger Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 80 Quadratmetern und mehr als 5 Mitarbeitern, die Essen und #Getränke auch außer #Haus verkaufen, ihrer Kundschaft neben #Einwegbehältern auch #Mehrwegbehälter anbieten.

Eine Abfrage bei den Berliner Bezirksämtern durch den rbb zeigt nun, dass diese ihrer Kontrollpflicht nur sehr lückenhaft nachkommen. Von zwölf angefragten Bezirken haben bisher neun keine gezielten Kontrollen zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht durchgeführt. Als Grund verweisen die zuständigen #Ordnungsämter und #Umweltämter zumeist auf fehlendes Kontrollpersonal.

Lediglich 2 Bezirke, Mitte und Reinickendorf, haben bisher gezielt kontrolliert. Das Bezirksamt #Marzahn #Hellersdorf ließ eine Antwort bis Redaktionsschluss offen. Das Ordnungsamt Mitte beispielsweise hat Mitte April 17 Betriebe gemäß der neuen Rechtsgrundlage unter die Lupe genommen. Sämtliche Einrichtungen fielen dabei durch. Ab Mitte Mai will das Bezirksamt nun dazu übergehen, grundsätzlich Anzeigen bei Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht zu schreiben. Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen.

Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann (»Die Grünen«): »Betriebe müssen seit diesem Jahr #Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Das ist ein wichtiger Beitrag zum #Umweltschutz und #Naturschutz, denn das reduziert den Verpackungsverbrauch und spart #Müll und #Ressourcen. Insbesondere von den großen #Lebensmittelketten und von der #Systemgastronomie hätte ich nach einer ersten Anlaufphase mittlerweile eine bessere Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht erwartet. Ich hoffe, dass die Betriebe durch die Aufklärung des Ordnungsamtes vor Ort ihren Verpflichtungen nun besser nachkommen.«

In Brandenburg hat der #RBB ebenfalls alle 18 Kommunalverwaltungen angefragt. Mehr als die Hälfte, nämlich zehn Kommunen, haben bislang noch keine Kontrollen zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht durchgeführt. Auch die brandenburgischen Verwaltungen führen Personalmangel als Hauptgrund an.

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