Werbeverbote für Lebensmittel, wissenschaftliche Grundlage fehlt, Lebensmittelverband Deutschland

Berlin, 16. Juni 2023)

Bundesminister Cem Özdemirs Gesetzentwurf für ein #Kinder #Lebensmittel #Werbegesetz (KLWG) steht auf tönernen Füßen. So gibt es nachweislich keine wissenschaftliche Evidenz für einen Kausalzusammenhang zwischen Werbung und Ãœbergewicht. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Statistik-Experten Katharina Schüller, Stat up GmbH und Prof. Dr. Walter Krämer, Technische Universität Dortmund, im Auftrag des Lebensmittelverbands Deutschland. Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands, betont: »In einer hitzig geführten Debatte zeigt dieses Gutachten ganz nüchtern, dass die analysierten Studien keine Belege oder Rechtfertigungen für Werbeverbote liefern. Seit Monaten wird die Öffentlichkeit von Befürwortern eines Werbeverbotes hinters Licht geführt, in dem behauptet wird, dass ihre Forderungen auf den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien beruhen. Diese Verbrauchertäuschung wird jetzt entlarvt.«

Beispiele für analysierte Studien

Untersucht wurden populäre Studien, die in der Debatte um Werbeverbote immer wieder von Unterstützern zitiert werden. Nicht nur, dass diese Studien methodische Schwächen aufweisen, nicht selten interpretieren die Befürworter des Werbeverbots die Ergebnisse grob falsch und interessensgeleitet. Konkret geht es beispielsweise um die Literaturübersicht von Boyland et al. (2016), die damit zitiert wird, dass Werbung einen Einfluss auf die Essgewohnheiten der Kinder habe und zu Übergewicht und Adipositas führen könne. Dafür liefert die Literaturübersicht allerdings keinerlei Belege. Weder weist sie einen langfristigen Einfluss von Werbung auf das Essverhalten nach, noch belegt sie einen Effekt von Werbung auf Übergewicht. Eine ältere Studie vom Institute of Medicine (2006) kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Erkenntnisse nicht ausreichen, um einen kausalen Zusammenhang zwischen Fernsehwerbung und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen zu belegen. Dennoch argumentiert die Stiftung Kindergesundheit und Professor Bernhard Koletzko immer noch fälschlicherweise auf Grundlage dieser Studie, dass Werbung kindliche Adipositas fördert. Eine weitere Studie von Effertz (2021) wird stets damit zitiert, dass Kinder im Schnitt täglich 15 Werbespots für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt sehen. Diese Anzahl an Werbespots ergibt sich allerdings nur bei ausschließlicher Betrachtung der mediennutzenden Kinder. Bezogen auf alle Kinder in Deutschland liegt sie nur etwa halb so hoch. Zudem ist die zugrundeliegende Zahl der Mediennutzer vermutlich zu niedrig angesetzt, was zu einer Aufblähung des Pro-Kopf-Werbekonsums und somit zu einer starken Verzerrung führt.

Fazit: Studien weisen methodische Mängel auf und werden fehlinterpretiert

Abschließendes Fazit von Katharina Schüller und Prof. Dr. Walter Krämer: Eine wissenschaftliche Grundlage, aus der sich ein evidenzbasiertes Werbeverbot zur Gesundheitsförderung ableiten ließe, ist nicht hinreichend gegeben. Alle untersuchten Studien, die im Kontext des diskutierten Verbots zitiert werden, stellen entweder keinerlei derartige Behauptungen auf, sind methodisch nicht geeignet konstruiert, um einen kausalen Zusammenhang aufzeigen zu können, oder sind inhaltlich und methodisch derart mangelhaft, dass die Aussage der #Studie haltlos ist.

Langzeitbetrachtung fehlt

Die wesentliche Schwäche vieler Studien ist, dass sich aus ausschließlich kurzfristigen Effekten auf den Konsum keine kausalen Einflüsse auf die langfristige Wirkung von Werbung auf die Gesundheit von Kindern ableiten lassen. In dem Gutachten wurde daher ein Kapitel ergänzt, in dem Kriterien für eine Studie genannt werden, die qualitativ hochwertig wäre. Dazu gehört etwa eine #Langfristbeobachtung einer Gruppe über mindestens 1 Jahr und der Einbezug anderer Risikofaktoren. Eine solche langfristige Beobachtung ist nötig, da bei einem einmalig beobachteten Mehrkonsum eine mögliche Kompensation bei späteren #Mahlzeiten oder durch mehr Bewegung nicht berücksichtigt werden kann.

Das komplette Gutachten kann hier heruntergeladen werden.