Bürgerforum zur Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern Wiedenbrück
Rheda Wiedenbrück, 11. November 2024
Die Stadt #Rheda #Wiedenbrück hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit verschiedenen Akteuren einen Entwurf für eine Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern Wiedenbrück erarbeitet. Sie soll die alte Gestaltungssatzung von 1988 den aktuellen Erfordernissen anpassen.
Alle Interessierten sind zu einem Bürgerforum am Donnerstag, 21. November 2024, von 19.30 bis gegen 21 Uhr in der Guten Stube des Historischen Rathauses Wiedenbrück eingeladen, um sich über den Satzungsentwurf zu informieren und Anregungen und Ideen einzubringen.Â
Im Juni fand bereits ein gut besuchter Stadtspaziergang mit interessierten Bürgern statt, bei dem die gestalterischen Stärken und Schwächen im Stadtkern diskutiert wurden. Die Ergebnisse sind in den Satzungsentwurf eingeflossen.
Im Anschluss an das Bürgerforum wird zudem im Winter eine Offenlage der Gestaltungssatzung stattfinden, sodass auch schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden können. Weitere Informationen dazu folgen. Es ist das Ziel der Stadt Rheda Wiedenbrück nach Abschluss der zweiten Beteiligungsrunde im ersten Halbjahr 2025 die finale Gestaltungssatzung politisch zu beschließen und damit die aktuell rechtskräftige Gestaltungssatzung zu ersetzen.
Ziel der Satzung ist der Erhalt von gestalterischen Qualitäten von Wiedenbrück und die Vermeidung stadtbildschädigender Entwicklungen. Ein attraktives #Stadtbild hebt die #Lebensqualität für die Bewohner. Zugleich ist es ein bedeutender Standortfaktor für den lokalen #Einzelhandel, die #Gastronomie und den #Tourismus. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, gilt es den Gebäudebestand des Stadtkerns zu sichern und aufzuwerten. Dazu sind gestalterische Leitlinien sinnvoll und wichtig. Auf diese Weise kann eine attraktive Weiterentwicklung des Stadtkerns Wiedenbrück eingeleitet werden.
Die Zielgruppen der Gestaltungssatzung sind dabei in erster Linie private Bauherren, Eigentümer und Gewerbetreibende. Die Satzung enthält unter anderem Vorgaben zum Umgang mit Werbeanlagen an Gebäuden, Fassadengestaltung und Gestaltung von Schaufensterzonen.
Marktplatz Wiedenbrück. Foto: Daidalus, CC BY SA 3.0, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen
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