Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, kein Anspruch auf höhere Besoldung für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundastufe I
Lehrkräfte in Nordrhein Westfalen, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I (Grundschule, Hauptschule und Realschule sowie die Klassen 5 bis 10 an Gymnasien) vor der Lehrerausbildungsreform im Jahr 2009 erlangt haben, müssen besoldungsrechtlich nicht wie Studienräte behandelt werden, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II, die auch die Oberstufe an Gymnasien umfasst, erworben haben, mehr …
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Neue »Missio canonica« Ordnung für das Erzbistum Köln, »Kirchliche Sendung, Auftrag und Rückhalt« für Religionslehrer
Zum 1. Juni 2023 tritt im Erzbistum Köln eine neue Ordnung der »Missio canonica« in Kraft. Die neue Kölner Ordnung lehnt sich eng an die auf Bundesebene von den Deutschen Bischöfen verabschiedete Fassung einer Missio Musterordnung an und löst die alten Regelungen ab, mehr …
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