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Informationen, LBS

LBS, Ausnahme möglich, WEG kann von der eigentlich vorgesehenen Aufteilung der Kosten abweichen

Eine Eigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums auf die Sondereigentümer umlegen. Dabei darf es aber nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht willkürlich zugehen (Landgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 2-13 S 91/22).