#Autoscooter im #Parkbad: Stadtverwaltung Gütersloh und Pächter weiterhin im Austausch

  • Zweite Frist für den Abbau ist abgelaufen – Festsetzung des Zwangsgelds zunächst verschoben

#Gütersloh, 19. August 2026

Die zweite Frist für den Abbau des Autoscooters auf dem Gelände des Parkbads ist in der Nacht von Montag, 17. August 2026, auf Dienstag, 18. August 2026, abgelaufen. Aufgrund der aktuell in Aussicht gestellten Perspektive zum Abbau der Anlage ist die Festsetzung des angekündigten Zwangsgeldes zunächst verschoben worden. Stadtverwaltung und Pächter des Parkbads stehen weiterhin im Austausch. Entscheidungen über mögliche weitere Schritte hängen maßgeblich davon ab, wie sich die Situation hinsichtlich des Abbaus des Autoscooters entwickelt.

Auf dieser Grundlage wird die Situation auch künftig bewertet und entsprechend über das weitere Vorgehen entschieden. Mit den eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen verfolgt die Stadtverwaltung das Ziel, den baurechtswidrigen Zustand der Autoscooter Anlage zu beenden.

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