Parkbad Gütersloh: Stadt will #Denkmal erhalten und öffentlich zugänglich halten

#Gütersloh, 3. September 2026

Die Stadt Gütersloh bekennt sich zum #langfristigen #Erhalt des denkmalgeschützten #Parkbads. Nach Angaben des Baudezernenten umfasst der #Denkmalschutz nicht nur die historische #Badehalle, sondern die #Gesamtanlage einschließlich #Schwimmbecken, #Fußspülrinnen und #Grünanlage. Zum seit längerer Zeit nicht nutzbaren »#Planschbecken« werden derzeit verschiedene Sanierungsvarianten geprüft. Einen Zeitplan gibt es weiterhin nicht.

Das #Parkbad Gütersloh soll erhalten bleiben und auch künftig als öffentlich zugängliches #Freizeitangebot zur Verfügung stehen. Das geht aus einer Antwort der Stadt Gütersloh auf eine Presseanfrage von »#NOW« zur denkmalpflegerischen Perspektive der historischen Anlage hervor.

Nach Angaben der Stadtverwaltung steht gemäß der Eintragung vom 10. Juli 1992 die »Gesamtanlage des Parkbades« unter #Denkmalschutz. Dazu gehören ausdrücklich die Badehalle, das Schwimmbecken mit den umliegenden Fußspülrinnen sowie die Grünanlage.

Damit beschränkt sich der Denkmalschutz nicht lediglich auf das markante historische Gebäude. Geschützt ist vielmehr die Anlage in ihrem räumlichen Zusammenhang.

Die Stadt Gütersloh sieht sich als #Eigentümerin entsprechend in der Pflicht. »Da es sich um ein eingetragenes Denkmal handelt, sieht die Stadt Gütersloh als Eigentümerin natürlich vor, dass das Parkbad zu erhalten ist«, erklärt Pförtner.

Bemerkenswert ist dabei insbesondere die Aussage zur zukünftigen Nutzung. Zum Erhalt gehöre, so der Baudezernent, »auch eine entsprechende #Nutzung und #Zugänglichkeit für die #Öffentlichkeit, die dem Denkmalumfang entspricht«.

Damit verbindet die Stadt den denkmalgerechten Erhalt ausdrücklich mit einer öffentlichen Nutzung der Anlage.

Parkbad soll Freizeitangebot bleiben

Auch hinsichtlich der langfristigen Perspektive legt sich die Stadt vergleichsweise deutlich fest. Zwar werde das Parkbad gegenwärtig nicht von der Stadt selbst betrieben, sondern im Rahmen eines Pachtverhältnisses. Unabhängig davon heißt es jedoch: »Das Parkbad soll unabhängig von zukünftigen Entwicklungen der Bevölkerung als Freizeitangebot zur Verfügung stehen.«

Die Aussage ist insofern von Bedeutung, als sie über den bloßen baulichen Erhalt des Denkmals hinausgeht. Die Stadt beschreibt das Parkbad ausdrücklich weiterhin als Freizeitangebot für die Bevölkerung.

Das entspricht auch der historischen Bedeutung der Anlage. Das 1928 in Betrieb genommene Parkbad gilt als Beispiel für die in den 1920er Jahren verstärkt entstandenen öffentlichen #Sportanlagen und #Freizeitanlagen. Auch der »Landschaftsverband Westfalen Lippe« (#LWL) hat das Gütersloher Parkbad bereits in einer denkmalfachlichen Publikation entsprechend gewürdigt und dabei ausdrücklich Wasserbecken und Badehalle gemeinsam dargestellt.

#LWL äußerte sich zur konkreten Zukunft nicht

Auf die aktuelle konkrete Anfrage von »NOW« zur denkmalpflegerischen Perspektive des Parkbads hatte sich das »LWL Denkmalamt« allerdings inhaltlich nicht eingelassen.

»NOW« hatte sich zunächst an den LWL gewandt, um eine fachliche Einschätzung zur weiteren Entwicklung der denkmalgeschützten Anlage zu erhalten. Statt die Fragen selbst inhaltlich zu beantworten, verwies der Landschaftsverband hinsichtlich der konkreten Situation des Parkbads an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Gütersloh.

Erst daraufhin richtete »NOW« einen umfangreichen Fragenkatalog an die Stadt.

Eine eigenständige fachliche Bewertung des LWL zur gegenwärtigen Situation, zu möglichen Nutzungsperspektiven oder zum Zustand des Parkbads liegt »NOW« damit bislang nicht vor.

»Planschbecken«: Verschiedene Lösungen werden geprüft

Weiter offen bleibt unterdessen die Zukunft des seit längerer Zeit nicht nutzbaren Planschbeckens.

Nach Angaben der Stadt hat die Untere Denkmalbehörde die bisherige Sanierung des Beckens »intensiv begleitet«. Die Probleme mit der Beschichtung seien für alle Beteiligten ärgerlich. Die Stadt bemühe sich um eine dauerhafte Lösung.

Dabei steht offenbar keineswegs fest, dass das Becken lediglich erneut beschichtet wird. Nach Angaben der Stadt werden neben einer erneuten Beschichtung auch alternative Systeme untersucht. Entscheidend seien insbesondere die technische Dauerhaftigkeit und eine entsprechende Gewährleistung.

Eine abschließende Entscheidung ist bislang nicht getroffen worden. Entsprechend könne die Stadt derzeit auch keinen belastbaren Zeitplan für die Wiederherstellung des Beckens nennen.

Mehrere Fragen bleiben offen

Die Antwort der Stadt enthält damit einige bemerkenswert klare Festlegungen zum Parkbad. Gleichzeitig bleiben mehrere der von »NOW« gestellten Fragen unbeantwortet.

So hatte »NOW« unter anderem danach gefragt, ob für das Parkbad ein denkmalpflegerisches Gesamtkonzept oder #Leitbild existiert, welche Nutzungen aus Sicht der Denkmalpflege mit dem Charakter der Anlage vereinbar sind und wo entsprechende Grenzen liegen.

Offen bleibt auch, welche weiteren Sanierungsmaßnahmen und Erhaltungsmaßnahmen die Untere Denkmalbehörde für erforderlich hält und ob zwischen verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung bereits konkrete Abstimmungen über ein langfristiges Nutzungskonzept stattfinden.

»NOW« hatte zudem um Hinweise auf bereits vorhandene Konzepte, denkmalpflegerische Stellungnahmen, Gutachten oder andere Unterlagen gebeten. Dazu enthält die Antwort keine Angaben.

Dennoch enthält die Stellungnahme des Baudezernenten 3 wesentliche Aussagen für die weitere Diskussion um das Parkbad: Geschützt ist die Gesamtanlage. Zu ihrem Erhalt gehört nach Auffassung der Stadt auch eine entsprechende öffentliche Nutzung und #Zugänglichkeit. Und das Parkbad soll auch langfristig als Freizeitangebot für die Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Daran werden sich zukünftige Planungen für das historische Parkbad messen lassen müssen.

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