Gemeinsam mit rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern blickt der Sozialverband Deutschland (SoVD) gespannt auf das Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts zur Rentenbesteuerung am 31. Mai. »Wir verbinden mit dem angekündigten Urteil zur Doppelbesteuerung vor allem die Klärung einiger offener Fragen«, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer. Darüber hinaus fordert der SoVD-Präsident, die Urteilsverkündung zum Anlass zu nehmen, generelle Fragen der Rentenbesteuerung in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen. »Die sozialpolitische Komponente wird bei der Doppelbesteuerung leider vernachlässigt. Hier sehen wir als SoVD dringenden Handlungsbedarf. Für die Menschen ist es entscheidend, was sie Netto im Portemonnaie haben. Mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung hat sich das für viele Menschen verschlechtert. Jedes Jahr werden es mehr Rentnern, die von der Besteuerung betroffen sind – sie wachsen quasi in die Besteuerung rein«, kritisiert Bauer.
2005 wurde die nachgelagerte Besteuerung von Renten mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt. Seitdem wird die Besteuerung von Renten schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass Beitragszahlungen zunehmend steuerfrei werden, die Rente hingegen mit einem ansteigenden Anteil steuerpflichtig wird. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von dem Jahr ab, indem die Rente erstmalig bezogen wird. 2040 beträgt der Steueranteil 100 Prozent. 2005, als die nachgelagerte Besteuerung eingeführt wurde, lag der zu versteuernde Anteil bei 50 Prozent. 2021 liegt er bei 81 Prozent. Dadurch zahlen immer mehr Neurentnern Steuern. Betroffen sind aber auch die Bestandrentnern, die einen festen prozentualen Freibetrag haben, bei denen aber die Anpassung ihrer Renten dazu führt, dass sie steuerpflichtig werden.