Berlin (ots) Mit dem heute veröffentlichten Gutachten des Expertenrats für Klimafragen ist es offiziell: Das vorgelegte Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor aus dem Bundesinnen- und Wirtschaftsministerium reicht nicht, um die Verfehlung der Klimaziele innerhalb der nächsten Jahre auszugleichen. Prognosen wie der Projektionsbericht der Bundesregierung und Prognosen der Agora Energiewende weisen zusätzlich darauf hin, dass sich die Situation noch weiter verschärfen wird und alleine 2021 eine zusätzliche Zielverfehlung von sieben Millionen Tonnen Kohlendioxyd droht. Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) …

»Wie viele Prognosen braucht diese Bundesregierung noch, um festzustellen, dass sie zu wenig für den Klimaschutz tut? Der Gebäudesektor liegt klimapolitisch brach. Das vorgelegte Sofortprogramm ist ein Armutszeugnis und absolut ungenügend. Die Bundesregierung muss noch vor der Bundestagswahl nachbessern, sonst entfernen wir uns uneinholbar von den Klimazielen im Gebäudesektor. Wir fordern hier ein klares Nachschärfen der gesetzlichen Pflichten - dafür werden wir uns notfalls mit rechtlichen Schritten einsetzen. Ein zentraler Hebel sind öffentliche Gebäude wie Schulen: Sie müssen dringend mit verschärften Effizienzstandards saniert werden. Es braucht außerdem verbindliche Quoten für erneuerbare Wärmeversorgung. Stattdessen landet das längst durchgefallene Sofortprogramm nun mit offenem Ausgang in der weiteren Ressortabstimmung. Die Kontrollmechanismen des Klimaschutzgesetzes dürfen nicht bereits im ersten Anwendungsjahr durch die Blockadehaltung einzelner Ressorts faktisch ausgehebelt werden.«

Mit der »Blaupause für das Klimaneutrale Wohnen« hat die DUH bereits ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt. Neben der Erhöhung und Verstetigung des Fördergeldes insbesondere zur Sanierung und ausschließlich für klimazielkompatible Maßnahmen gehört gleichzeitig ein schnellstmögliches Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen zu den sofort umzusetzenden ersten Schritten. Außerdem muss eine Mindestanforderung für den gesamten Gebäudebestand ordnungsrechtlich vorgegeben werden. Zudem muss eine Lebenszyklusbetrachtung Voraussetzung für die Entscheidung zwischen Sanierung oder Ersatzneubau werden.

Zentrale Forderungen für Klimaschutz im Gebäudebereich der DUH und die Blaupause der DUH für klimaneutrales Wohnen unter http://l.duh.de/p210825External Link