Die #Schule, auch #Bildungsanstalt oder #Lehranstalt genannt, ist eine Institution, deren #Bildungsauftrag im #Lehren und #Lernen, also in der Vermittlung von Wissen und Können durch #Lehrer an #Schüler, aber auch in der Wertevermittlung und in der #Erziehung und #Bildung zu mündigen, sich verantwortlich in die #Gesellschaft einbringenden Persönlichkeiten, besteht.
Der gesellschaftliche Auftrag der Schule, der in Deutschland meist im Schulgesetz eines Bundeslandes festgehalten wird, liegt in der Entwicklung der Schüler zu mündigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten. Sie soll #Bildung, also Wissen, Fähigkeiten und Werte im #Unterricht gezielt vermitteln. Die gesellschaftlichen Grundwerte sind durch das Grundgesetz# vorgegeben. Als weitere Aufgaben werden verschiedentlich Erziehung zur Ehrfurcht vor dem Leben, zur Bewahrung der Umwelt und Verantwortung für künftige Generationen genannt.
Der Staat hat in der Schule gleichberechtigt neben den Eltern ein Erziehungsrecht. Die schulische Persönlichkeitsbildung entbindet die Eltern nicht von ihrem Erziehungsauftrag, sondern ergänzt diesen. Die Eltern sollen bei innerschulischen Konflikten mäßigend auf ihre Kinder einwirken. Bei Wertkonflikten zwischen Eltern und Gesellschaft (zum Beispiel in Fragen der #Sexualität, #Schwimmunterricht für muslimische Mädchen, #Hausunterricht) sucht die Schule eine Lösung im Sinne des Kindes, muss aber wenn nötig auch gegen den Willen der Eltern die schulische Bildung durchführen. In Streitfällen entscheiden die zuständigen Verwaltungsgerichte.
Die klassischen Schulfunktionen laut Schultheorie sind …
- #Qualifikation – Vorbereitung auf spätere Lebensanforderungen in #Beruf, #Privatleben und gesellschaftlichen #Funktionen
- #Sozialisation – Vermittlung gesellschaftlich erwünschten #Verhaltens
- #Selektion – Auslese und Zuweisung einer sozialen #Position oder Berechtigung
- #Legitimation – Vermittlung gesellschaftlicher #Grundwerte zur Sicherung der #Loyalität und #Integration (#Soziologie)
Schultypen
- Vorschule
- Grundschule
- Förderschule, Sonderschule
- Hauptschule, Mittelschule, Abschlüsse Hauptschulabschluss oder Berufsreife, Mittlere Reife
- Realschule, Abschluss Mittlere Reife
- Gesamtschule, Gemeinschaftsschule (in Hamburg: Stadtteilschule), Abschlüsse Hauptschulabschluss, Mittlere Reife, Fachhochschulreife, Abitur
- Fachoberschule, Abschluss Fachhochschulreife
- Berufsschule, Berufsschulabschluss
- Gymnasium, Fachgymnasium, Abschluss Abitur, Fachhochschulreife
- Kolleg, Berufskollegschule, Berufs- und Fachschulabschlüsse (auch in Verbindung mit allgemeinen Schulabschlüssen)
- Krankenpflegeschule, Berufsfachschule
In der Trägerschaft der Stadt Gütersloh liegen folgende Schulen …
17 Grundschulen
- Grundschule Altstadtschule
- Grundschule Avenwedde-Bahnhof
- Grundschule Blankenhagen
- Grundschule Blücherschule
- Grundschule Edith-Stein-Schule
- Grundschule Große Heide
- Grundschule Heidewald
- Grundschule Isselhorst
- Grundschule Josefschule
- Grundschule Kapellenschule
- Grundschule Kattenstroth
- Grundschule Neißeweg
- Grundschule Nordhorn
- Grundschule Overbergschule
- Grundschule Paul-Gerhardt-Schule
- Grundschule PavenstädtGrundschule Sundern
Eine Hauptschule
Drei Realschulen
- Realschule Elly-Heuss-Knapp-Schule
- Realschule Freiherr-vom-Stein-Schule
- Realschule Geschwister-Scholl-Realschule
Zwei Gymnasien
Drei Gesamtschulen
Weiterführende Informationen
Schülerfahrkosten
In der Stadt Gütersloh setzt sich das Angebot für den öffentlichen #Personennahverkehr (»#ÖPNV«) aus #Buslinien des Stadtverkehrs und des Regionalverkehrs sowie aus Buslinien der DB AG zusammen. Fast das gesamte Stadtgebiet in Gütersloh wird mit mindestens einer Buslinie bedient.
Die Stadt Gütersloh entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung von Schülerfahrkosten für die Schüler/innen der in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen.
Wer erhält Schülerfahrkosten?
Schülerfahrkosten werden grundsätzlich übernommen, wenn der kürzeste Weg (Fußweg) in der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Schule in der
- Primarstufe (Jahrgangsstufen Eins bis Vier) mehr als zwei Kilometer
- Sekundarstufe Eins (Jahrgangsstufen Fünf bis Zehn, auch an Gymnasien) mehr als 3,5 Kilometer
- Sekundarstufe Zwei (Jahrgangsstufen Elf bis Zwölf an Gymnasien beziehungsweise Jahrgangsstufen Elf bis 13 an Gesamtschulen) mehr als füfn Kilometer beträgt. Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr.
Die Schulwege werden individuell ausgemessen, in Zweifelsfällen wird der Fachbereich Vermessung der Stadt Gütersloh hinzugezogen. Es gilt der fußläufige Weg zur nächstgelegenen Schule.
Übernommen werden die wirtschaftlichsten Beförderungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro monatlich (Ausnahme: bei geistiger oder körperlicher Behinderung oder länger als acht Wochen dauernder Erkrankung). Als wirtschaftlichste Beförderung gelten in der Regel öffentliche #Verkehrsmittel.
Schüler ab der Sekundarstufe Eins, die einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben, aber auf die Schulwegtickets halb- oder ganzjährig verzichten, können eine Fahrradpauschale beantragen. Bei der halbjährlichen Fahrradpauschale werden 60 Euro gezahlt, wenn auf das Schulwegticket in den Monaten Mai bis Oktober verzichtet wird. Wer im gesamten Schuljahr auf das Schulwegticket verzichtet, erhält eine ganzjährige Fahrradpauschale von 120 Euro.
Antragsformulare sind im Schulsekretariat erhältlich sowie im Downloadbereich. In Ausnahmefällen kann auch Wegstreckenentschädigung für die Benutzung eines eigenen Pkws oder in besonderem Ausnahmefall #Taxi-Beförderungskosten übernommen werden. Den Antragsvordruck dafür erhält man beim Fachbereich »Jugend und Bildung« oder im #Schulbüro.