IG Metall begrüßt Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Stärkung der Rechte von Plattformbeschäftigten
- Entwurf definiert Indizien für Vermutung eines Beschäftigtenverhältnisses und sieht mehr Transparenz und die Stärkung der Rechte von Gewerkschaften vor
- IG Metall setzt sich seit Jahren für die Rechte von Crowdworkern ein
- Christiane Benner: »Beweislastumkehr ist richtig und wichtig«
Frankfurt
Die #IG #Metall begrüßt den Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Verbesserung der Rechte von Plattformbeschäftigten. »Im Internet ist eine stetig wachsende Parallelarbeitswelt entstanden, die dringend reguliert werden muss«, so Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall. »Die #EU-Kommission nimmt sich dieser Herausforderung an.«
Bei Vorliegen bestimmter Indizien gilt künftig eine Vermutung für ein Beschäftigungsverhältnis mit der Plattform. Die Beweislast, ob es sich stattdessen um selbständige Arbeit oder wie gesetzlich vermutet um ein Beschäftigungsverhältnis handelt, liegt künftig bei den Plattformen. „Diese Beweislastumkehr ist richtig und wichtig. Sie wird faire Behandlung und Bezahlung für mehr Crowdworker ermöglichen“ macht Benner deutlich.
Der Richtlinien-Entwurf geht davon aus, dass in der EU bis zu fünfeinhalb Millionen Crowdworker fälschlicherweise als Selbständige klassifiziert werden. »Mit dem Richtlinienentwurf hat die Kommission die richtige Konsequenz aus einer Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen gezogen. Diese haben mehrheitlich zu einer Korrektur der Klassifizierung von Plattformarbeitenden geführt«, so Benner.
In Deutschland hatte das Bundesarbeitsgericht erstmals im Dezember letzten Jahres einen Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft. Die IG Metall hatte den Kläger unterstützt (Aktenzeichen 9 AZR 102/20). Sehr kritisch bewertet die IG Metall dagegen, dass diese Regelung nur für neu abgeschlossene Beschäftigungsverhältnisse gelten soll. Den fünfeinhalb Millionen falsch klassifizierten Plattformbeschäftigten von heute würde das dann nicht helfen. »Hier muss dringend nachgebessert werden, damit keine zwei Klassen von Plattformbeschäftigten geschaffen werden«, fordert Benner.Â
»Positiv ist weiter die geplante Stärkung der Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten im Zusammenhang mit Plattformarbeit, auch wenn wir uns ein Verbandsklagerecht gewünscht hätten.«
Der Entwurf greift viele Forderungen der IG Metall auf. Es zeigt sich an vielen Stellen, dass sich die EU-Kommission dem tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt durch die Digitalisierung stellt. Benner: »Plattformarbeit ist auf dem Vormarsch. Sie ist meist grenzüberschreitend. Es ist deshalb sehr gut, dass die Richtlinie für alle Tätigkeiten gelten soll, die in der Europäischen Union ausgeführt werden, unabhängig vom Sitz der Plattform. Ebenso ist es gut und zeitgemäß, dass die EU-Kommission keinen Unterschied zwischen ortsgebundener und ortsungebundener Arbeit macht, also zwischen Crowdwork und Gigwork.«
Die IG Metall bewertet es positiv, dass der Richtlinienentwurf umfassende Transparenzpflichten gegenüber Plattformbeschäftigten, Gewerkschaften und Behörden vorsieht. »Die Intransparenz und der breite Einsatz von algorithmischen Entscheidungssystemen ist eines der größten Probleme für Millionen von Plattformarbeitenden«, so Christiane Benner. Kommt ein Algorithmus etwa zu dem Schluss, dass Plattformarbeitende gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform verstoßen haben könnten, führt dies häufig dazu, dass sie nicht bezahlt werden oder ihr Account gesperrt wird. Der Vorschlag der EU-Kommission, reale Ansprechpartner einzurichten, so dass Crowdworker bei strittigen Entscheidungen verlangen können, dass die Plattformen diese durch Menschen statt durch Maschinen oder Computer überprüfen lassen, könnte eine große Verbesserung bedeuten.
Damit könnte die Richtlinie auch einen Beitrag zu mehr Gleichstellung leisten. Im dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wird im Zusammenhang mit Plattformarbeit – neben niedrigschwelligen Verfahren zur Klärung des rechtlichen Status von Crowdworkern –  unter anderem der Schutz vor Diskriminierung durch Algorithmen gefordert. Bedenklich ist aber: Die Kommission verweist in der Begründung darauf, dass der ebenfalls von der Kommission vorgelegten Entwurf einer KI Verordnung keine Beschäftigtenrechte vorsehe. Diese Lücke muss für alle Beschäftigten – nicht nur auf Plattformen – geschlossen werden.
Die IG Metall setzt sich seit Jahren für die Rechte von Plattformbeschäftigten ein. In diesem Zusammenhang hat die Gewerkschaft 2017 zusammen mit neun Plattformen eine Ombudsstelle für bezahltes Crowdsourcing ins Leben gerufen., Diese ermöglicht es Crowdworkern beispielsweise, die Gründe für die Sperrung von Accounts zu hinterfragen und überprüfen zu lassen.
Weiterführende Informationen
- Crowdsourcing Code of Conduct, https://crowdsourcing-code.com/
- Ombudsstelle für den Code of Conduct, https://ombudsstelle.crowdwork-igmetall.de/de.html
- Eckpunkte des BMAS für eine »Faire Plattformökonomie« Plattformarbeit, 27. November 2020. https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2020/eckpunkte-plattformoekonomie.html
- BAG-Urteil vom 1. Dezember 2020, #focuspoint">http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=KARE600061600&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
- Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, 16. Juni 2021, https://www.bmfsfj.de/resource/blob/184544/c0d592d2c37e7e2b5b4612379453e9f4/dritter-gleichstellungsbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf