Wussten Sie schon, dass #Tiefkühl #Beeren vor dem #Verzehr erhitzt werden sollten?
Düsseldorf, 18. Oktober 2023
Die #Beerensaison in unseren Breitengraden geht langsam zu Ende. Wer auch im übrigen Jahr auf die süßen, vitaminreichen Früchtchen nicht verzichten möchte, greift oftmals ins #Tiefkühlregal. Allerdings können roh gegessene oder verarbeitete Tiefkühlbeeren krank machen. Um sich vor möglichen #Noroviren oder #Hepatitis A #Viren zu schützen, die beim Anbau, bei der Verarbeitung oder beim #Verpacken auf die Beeren gelangen können, sollten die tiefgekühlten Varianten vor dem #Verzehr grundsätzlich erhitzt werden – und zwar für mindestens 2 Minuten auf über 90 Grad, um sicher sein zu sein, dass alle Viren abgetötet wurden. Denn diese Krankheitserreger überleben auch die Minusgrade im Tiefkühler und sind nach dem Auftauen weiter aktiv. Besonders für ältere Menschen, Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder können die Erreger gefährlich werden. Auch nach dem #Backen sind die Erreger unschädlich. Bei Roter Grütze oder leckeren #Blaubeermuffins sind also alle auf der sicheren Seite. Das #Erhitzen in der #Mikrowelle empfiehlt sich dagegen hier grundsätzlich nicht, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Hitze überall gleichmäßig ankommt.
Mehr dazu hier …
Gütsel Webcard, mehr …
Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh
Blessenstätte 1
33330 Gütersloh
Telefon +4952417426601
Telefax +4952417426607
E-Mail guetersloh@verbraucherzentrale.nrw
www.verbraucherzentrale.nrw