UWG Gütersloh, Gegeneinander statt Miteinander??!! Das aktuell größte Wohnungsbauprojekt in Gütersloh wurde zum Stillstand gebracht
UWG Gütersloh, 23. November 2021
Die UWG Gütersloh ist grundsätzlich für Wettbewerb, insbesondere auch für Wettbewerbe im Bereich Städtebau und Architektur. Bis vor einiger Zeit wurden Wettbewerbe in Gütersloh forciert und mit viel Erfolg durchgeführt. In der Fachwelt hat(te) Gütersloh in dieser Hinsicht in Deutschland einen hervorragenden Ruf. Die in unmittelbarer Nachbarschaft liegende neue Feuerwache ist nur ein Beispiel.
Warum es der jetzigen Verwaltungsspitze und der neuen politischen Mehrheit es nicht gelungen ist, einem Investor von der Richtigkeit, Notwendigkeit und unübersehbaren Vorteilen eines Wettbewerbes für den Investor auf einem wichtigen innerstädtischen Areal zu überzeugen, ist nicht nachvollziehbar. Auch deshalb nicht, weil der Investor bereits an anderen Orten hochwertige Architektur und Städtebau umgesetzt hat und auch weiter wird (Kökerstraße).
Um andere zu überzeugen müssen Voraussetzungen erfüllt sein, die Qualität und der Mehrwert sowie die eigene Umsetzung.
Die Qualität und der Mehrwert von Wettbewerben steht außer Frage. Für einen in Relation zur gesamten Investition kleinen Aufwand erhält der Auslober mehrere Varianten für die gleiche Aufgabe zur Auswahl. Mit vielen Ideen und Anregungen, die nur ein Entwurf nie liefern kann.
Bei der eigenen Umsetzung hapert es in der jüngeren Vergangenheit. Von anderen fordern, was man selber nicht liefert, funktioniert nicht. Das in diesem Kontext genannte Bespiel Kaiserquartier passt nicht. Es gab einen städtebaulichen Wettbewerb, keinen Architekturwettbewerb. Soweit in Ordnung, aber das Ergebnis wurde im Bebauungsplan nicht umgesetzt, mehr Geschosse und Bauvolumen und weniger Durchlässigkeit. Das gute Ergebnis des Wettbewerbs wurde ad absurdum geführt. Die Steigerung war der Wettbewerb um die dritte Gesamtschule. Aus der Fassadengestaltung, einem Kernstück des Wettbewerbes, mit der gelungenen Keramikfassade wurde etwas ganz anderes. Als Grund wurden die Kosten angeführt. Dass alle Wettbewerbsteilnehmer mit ähnlichen Kosten kalkuliert hatten ist bekannt. Nicht bekannt und nicht nachvollziehbar ist, warum sich ausgerechnet bei dem Siegerentwurf die Kosten verdoppelten.
In dem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass die Stadt alle Investoren gleich behandeln muss, sonst wird sie unglaubwürdig. Bei dem Verkauf des Grundstücks des alten Hallenbades war ein Wettbewerb Voraussetzung für den Erwerb. Es gab keinen Wettbewerb, aber trotzdem durfte ein architektonisch gutes Bürogebäude errichtet werden.
Die Reaktion des Investors ist bedauerlich aber nachvollziehbar und verständlich. Wo mit verschiedenen Maßstäben gemessen wird und sich die Stadt Gütersloh sich nicht an die eigenen Regeln hält, zieht der Investor die Reißleine. Der Investor kann mit der Wertsteigerung seiner Immobilie gut leben, die Stadt Gütersloh mit fehlendem Wohnraum in zentraler Lage offenbar auch.
Die Bürger, die in unserer Stadt eine Wohnung suchen, leben damit aber nicht gut. Um dem Verfahren wieder Fortgang zu geben sollte die Stadt Gütersloh als Basis für den aufzustellenden Bebauungsplan einen städtebaulichen Wettbewerb ausloben. Dies ist auch die Aufgabe der Stadt als Inhaber der Planungshoheit. In das Verfahren ist der Grundstückseigentümer einzubinden, auch mit einem stimmberechtigten Sitz in der Jury. Die Umsetzung kann dann mit dem bereits feststehenden Architekten in der hoffentlich gewohnt guten Architektursprache erfolgen.